Kinderförderwerk aus Wetzlar – Verdacht auf Untreue

Wegen Verdachts der Veruntreuung von Spenden ist gegen den Vorsitzenden des Vereins „Deutsches Kinderförderwerk“ aus Wetzlar Anklage erhoben worden.
Gegen den 64-Jährigen bestehe der Verdacht auf Untreue, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag in Wetzlar. Der allergrößte Teil der eingenommenen Spenden soll entgegen der Vereinssatzung über mehrere Jahre hinweg nicht für kranke und in Not geratene Kinder und ihre Familien verwendet worden sein. Vielmehr seien in den Jahren 2003 bis 2005 zwischen 86 und 96 Prozent des gesammelten Geldes von insgesamt rund einer Million Euro in die Verwaltung des Vereins geflossen.

Das Finanzamt Wetzlar habe dem „Deutschen Kinderförderwerk“ inzwischen den Status der Gemeinnützigkeit entzogen.
Ein Termin für den Prozess am Amtsgericht Wetzlar stehe noch nicht fest.