Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe will bis Februar 2010 entscheiden ob die Wasserpreise der Enwag rechtens sind.
Dann endlich werden die Kunden der Enwag wissen, ob sie sich Hoffnungen auf Rückzahlung von 2,7 Millionen Euro aus überhöhten Rechnungen für die Jahre 2007 und 2008 machen dürfen.
Das höchstrichterliche Urteil wird von der gesamten Wasserwirtschaft mit Spannung erwartet.
Es geht um die Grundsatzfrage, ob die Kartellwächter die Wasserunternehmen nach Vergleichsrechnungen zu Preissenkungen zwingen dürfen.
Wolfgang Schuch, Geschäftsführer der Enwag, sieht nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe die Postion der Enwag verbessert.
Schuch erklärt seinen Optimismus damit, dass der BGH – anders als das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, vor dem die Enwag vor einem Jahr unterlag – die vorgetragenen Argumente sachgerecht würdige.
Für den Fall, dass die Enwag im Wasserstreit verliert, dürfen sich die Kunden allerdings keine Hoffnung auf künftig niedrigere Wasserrechnungen machen.
Es geht ausschließlich um Rückzahlungen für die Jahre 2007 und 2008, als der Wetzlarer Versorger Beschwerde beim OLG eingelegte.
Die Enwag hat dafür bereits Rückstellungen in Höhe von 2,95 Millionen Euro inklusive Anwaltskosten gebildet.
Insgesamt rechnet Schuch für den Fall der Niederlage mit Kosten von 3,5 Millionen Euro, die von den Gesellschaftern, mehrheitlich also der Stadt, getragen werden müssten.